EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025/40

Ab dem 12. August 2026 gelten neue Regeln für Verpackungen in der gesamten EU. HESKO bereitet sich auf die neuen Anforderungen vor.

Was ändert sich ab 12. August 2026?

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) führt einheitliche Standards für alle Verpackungen ein – ohne Unterscheidung zwischen B2B und B2C. Das bedeutet höhere Anforderungen an Transparenz, Recyclingfähigkeit und Dokumentation.

Konformitätserklärung (DoC)

Alle Verpackungen benötigen eine EU-Konformitätserklärung. HESKO stellt diese gerne bereit.

Recyclingfähigkeit

Transparente Informationen zur Materialzusammensetzung und zum Recycling unserer Verpackungen sind verfügbar.

Minimalverpackung

Unsere Versandverpackungen prüfen wir laufend auf Material- und Volumenbedarf.

Auch für B2B-Lieferungen

Die PPWR gilt auch für Lieferungen an Geschäftskunden.

Wichtige Termine

12. Aug 2026

Inkrafttreten Hauptpflichten

Konformitätserklärungen und technische Dokumentation müssen verfügbar sein.

12. Aug 2026

Herstellerregister und erweiterte Herstellerverantwortung

Registrierung im nationalen Herstellerregister. Die Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID ist bereits heute Pflicht.

12. Aug 2028

Harmonisierte Materialkennzeichnung

Verpackungen erhalten einheitliche Piktogramme zur Materialzusammensetzung. Transportverpackungen sind ausgenommen, Verpackungen für den Onlineversand nicht.

1. Jan 2030

Leerraum- und Recyclingvorgaben

E-Commerce-, Um- und Transportverpackungen max. 50 % Leerraum; Verpackungen müssen recyclingfähig sein.

Welche Dokumente stellt HESKO zur Verfügung?

Konformitätserklärung (DoC)

Für unsere Versandverpackungen. Anfrage unter einkauf@hesko.com

Recyclingfähigkeits-Informationen

Details zur korrekten Entsorgung und zum Recycling unserer Verpackungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kontaktieren Sie unseren Kundenservice oder senden Sie eine E-Mail an einkauf@hesko.com mit der Artikelnummer. Wir bearbeiten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.

Ja. Die PPWR gilt unabhängig davon, ob an Geschäftskunden oder an Endverbraucher geliefert wird. Einzelne Pflichten, etwa die Kennzeichnung, unterscheiden weiterhin nach Verpackungsart.

Die Bereitstellung von Konformitätserklärungen und Verpackungsinformationen ist für unsere Kunden kostenfrei. Die Pflichten aus der PPWR für die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen erfüllen wir selbst. Pflichten, die bei Ihnen als Empfänger der Ware entstehen können, bleiben davon unberührt.

Auf Anfrage stellen wir Informationen zur Materialzusammensetzung und zur Entsorgung unserer Versandverpackungen bereit. Ab 12. August 2028 kommt die harmonisierte Materialkennzeichnung hinzu.

Nein. Änderungen am Sortiment sind durch die PPWR nicht zu erwarten. Einzelne Verpackungen können wir im Material- oder Volumenbedarf anpassen.

Kontakt & Support

Bei Fragen zur PPWR erreichen Sie unser Compliance-Team wie folgt.

Compliance-Team

Kundenservice +49 8502 918 58-0
Öffnungszeiten Mo - Do 08:00–17:00 Uhr, Fr 08:00–12:00 Uhr