Ab dem 12. August 2026 gelten neue Regeln für Verpackungen in der gesamten EU. HESKO bereitet sich auf die neuen Anforderungen vor.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) führt einheitliche Standards für alle Verpackungen ein – ohne Unterscheidung zwischen B2B und B2C. Das bedeutet höhere Anforderungen an Transparenz, Recyclingfähigkeit und Dokumentation.
Alle Verpackungen benötigen eine EU-Konformitätserklärung. HESKO stellt diese gerne bereit.
Transparente Informationen zur Materialzusammensetzung und zum Recycling unserer Verpackungen sind verfügbar.
Unsere Versandverpackungen prüfen wir laufend auf Material- und Volumenbedarf.
Die PPWR gilt auch für Lieferungen an Geschäftskunden.
Konformitätserklärungen und technische Dokumentation müssen verfügbar sein.
Registrierung im nationalen Herstellerregister. Die Registrierung im deutschen Verpackungsregister LUCID ist bereits heute Pflicht.
Verpackungen erhalten einheitliche Piktogramme zur Materialzusammensetzung. Transportverpackungen sind ausgenommen, Verpackungen für den Onlineversand nicht.
E-Commerce-, Um- und Transportverpackungen max. 50 % Leerraum; Verpackungen müssen recyclingfähig sein.
Für unsere Versandverpackungen. Anfrage unter einkauf@hesko.com
Details zur korrekten Entsorgung und zum Recycling unserer Verpackungen.
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice oder senden Sie eine E-Mail an einkauf@hesko.com mit der Artikelnummer. Wir bearbeiten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.
Ja. Die PPWR gilt unabhängig davon, ob an Geschäftskunden oder an Endverbraucher geliefert wird. Einzelne Pflichten, etwa die Kennzeichnung, unterscheiden weiterhin nach Verpackungsart.
Die Bereitstellung von Konformitätserklärungen und Verpackungsinformationen ist für unsere Kunden kostenfrei. Die Pflichten aus der PPWR für die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen erfüllen wir selbst. Pflichten, die bei Ihnen als Empfänger der Ware entstehen können, bleiben davon unberührt.
Auf Anfrage stellen wir Informationen zur Materialzusammensetzung und zur Entsorgung unserer Versandverpackungen bereit. Ab 12. August 2028 kommt die harmonisierte Materialkennzeichnung hinzu.
Nein. Änderungen am Sortiment sind durch die PPWR nicht zu erwarten. Einzelne Verpackungen können wir im Material- oder Volumenbedarf anpassen.
Bei Fragen zur PPWR erreichen Sie unser Compliance-Team wie folgt.
Weitere Informationen zur PPWR:
Website der Europäischen Kommission zur PPWR
Bundesumweltministerium Deutschland
IHK-Merkblätter zur PPWR
Letzte Aktualisierung: August 2026